Welche Abrechnungsart wähle ich?

Selbstständigkeit vs. Gewerbeschein … Freiberuflich, Anmeldung, Kurzfristige Beschäftigung, Aushilfsjob, Werkstudent - welche Abrechnungsart wähle ich? Folgender Blogpost gibt Dir eine Übersicht aller gängigen Abrechnungsarten im Promotion-Bereich.

Wenn du Dir unsicher bist, welche Abrechnungsart am besten zu Dir passt, lies Dir gerne unseren folgenden Blogpost durch. Wir geben Dir einen Überblick über alle gängigen Abrechnungsarten im Promotionbereich. Sei es du wirst über uns, die BPP Best Practice Promotion GmbH, oder eben eine andere Werbeagentur abgerechnet.

 

Selbstständigkeit / Gewerbeschein

Wenn du vor hast selbstständig im Bereich der Personalwerbung für mehrere Agenturen tätig zu werden und beispielsweise Promotion-Aktionen, Hostess-Tätigkeiten, Service-Tätigkeiten etc. durchführst, bietet es sich (manchmal) an, einen Gewerbeschein zu beantragen.
Du beantragst einen Gewerbeschein, ein Kleingewerbe, bei deinem zuständigen lokalen Gewerbeamt (meist befindet sich dies im Bürgerbüro).
Du kannst dort zu regulären Zeiten auch ohne Termin hingehen, Wartezeit inklusive. Aufgrund der aktuellen Corona Pandemie ist dies nur noch mit Termin möglich, mittlerweile kannst du diesen sogar online beantragen. *1

Kosten und weitere Infos: Gewerbeschein

Die Anmeldung für den Gewerbeschein kostet in NRW einmalig 26 €, dies variiert von Bundesland zu Bundesland.*2
In Rheinland-Pfalz kostet diese zum Beispiel einmalig im Schnitt 40€, kommt aber auch da auf den individuellen Fall an und kann mehr oder weniger betragen.*3

Du kannst den Gewerbeschein direkt mitnehmen, wenn du Ihn vor Ort beantragst. Wenn du diesen online beantragst, wird dir dieser genehmigt online zurückgeschickt, die Bearbeitungszeit kann bis zu 14 Tage dauern.

.. Sei nicht abgeschreckt von dem Begriff „Selbstständigkeit / Gewerbeschein“ – viele sind da skeptisch, da sich dies so verpflichtend anhört – und man in diesem Sinne eine kleine eigene Firma gründet. Du musst zwar die gleichen Unterlagen ausfüllen, wie auch jede „große Firma“, hast aber besondere Regelungen, die dir eine vereinfachte Abrechnung ermöglichen. Mehr dazu weiter unten. Es besteht die Möglichkeit nebenberuflich selbstständig im Bereich der Personalwerbung tätig zu sein, z.B. neben deinem Studium – dies ist vollkommen gängig und tatsächlich eine der beliebtesten Formen der Abrechnung – solange du wirklich auch selbstständig arbeitest!

Gültigkeit und Steuernummer

Der Gewerbeschein behält seine Gültigkeit, bis du Ihn abmeldest. Bei einem Umzug musst du dies kurz beim Gewerbeamt bekannt geben. Denk da unbedingt dran! Sonst zahlst du unter Umständen eine Mahngebühr für die verpasste Ummeldung. Zusätzlich musst du einmalig eine Steuernummer beantragen. Dazu unten nochmal kurz ein paar Worte.

Was zu beachten ist:

– Du schreibst nach Erfüllen eines Auftrags (zum Beispiel bei einer Werbe-oder Promotion-Aktion) eine Rechnung an die zuständige Agentur.
– Die Verdienstgrenze des Kleingewerbes liegt bei 17.500 € im Jahr, die du nicht überschreiten darfst, wenn du als Kleinunternehmer/in gelten möchtest.
– Wenn du diese Grenze von 22.000 €*4 nicht überschreitest, ist alles was du verdienst, dein. Du zahlst keine Mehrwertsteuer, Brutto = Netto.
– Du musst von der Kleinunternehmerregelung nach §19 Gebrauch machen und dies auch bei der Beantragung des Gewerbescheins ankreuzen. In Rechnungen musst du dann über die Verwendung der sogenannten Kleinunternehmerregelung nach §19 informieren.
– Du kannst diese Grenze überschreiten, allerdings ist dann nicht Brutto = Netto abzurechen und du hast Abgaben an das Finanzamt zu leisten.
– Wenn du einen Gewerbeschein hast, bist du dazu verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung abzugeben.
– Ganz wichtig: Du musst auch für mehrere Agenturen arbeiten! Denn wenn du durchgängig für eine Agentur arbeitest, kann es sein, dass du in die „Schein-Selbstständigkeit“ rutschst (hierzu weiter unten mehr).
– Wenn du Selbständig bist, empfiehlt es sich, eine Haftpflichtversicherung für dein Gewerbe zu haben. Diese ist nicht teuer, aber sollte dir mal Arbeitsequipment kaputt gehen o.ä., ist es von Vorteil, wenn du dagegen versichert bist.*5
– Deine Krankenversicherung musst du nur informieren, diese sagen dir dann, was sich ggf. ändert.*6

Scheinselbstständigkeit verhindern

Bewerben auf Promotionbasis (eine der bekanntesten Job-Portale für Promoter), wäre z.B. eine Möglichkeit, um an Jobs ranzukommen. Es gibt aber auch zahlreiche andere Job-Portale sowie Facebook-Promotion-Job-Gruppen.*7

Steuernummer

Die Steuernummer bekommst du, nach deinem Gewerbeschein, wenn du einen Personalfragebogen des Finanzamtes ausgefüllt hast. Diese wird Dir postalisch zugeschickt. Das ist der so genannte „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Ein Muster findest du hier: *8

Sonderinfos Gewerbeschein

Einen Gewerbeschein kannst du auch (!) bei Bafögbezug*9 beantragen und auch, wenn du einen Nebenjob hast. Auch hier gilt die gleiche Regel: Du darfst dann, mit Nebenjob und Gewerbeschein zusammen die 22.000 €*10 Grenze nicht überschreiten, wenn du deine Rechnungen Umsatzsteuerbefreit (also ohne 19% ausstellen willst) Aber ggf. gilt es hier anders Grenzen zu beachten, z.B. die des Bafög Amts oder deiner Gesamteinnahmen.

Vorteile des Gewerbescheins

Das Schöne an dem Gewerbeschein ist (und das ist vermutlich auch der Grund, wieso Ihn so viele haben) – du bist nicht verpflichtet, regelmäßig Jobs anzunehmen oder auf einen bestimmten monatlichen Fixbetrag oder gar fixe Stunden zu kommen, wie es z.B. beim Kellnern im Cafe nötig wäre. Du kannst also z.B. eine Roadshow machen, mit der du durchschnittlich aufs Jahr gesehen 450€ pro Monat verdienst, aber den Rest des Jahres dann Zeit für deine Uni haben.

Was daran auch toll ist:

Du kannst zB. in zwei Monaten 10.000 € verdienen und in anderen Monaten nichts.
Dies ist besonders für Studenten/Studentinnen interessant, da man dann in der vorlesungsfreien Zeit mehr arbeiten kann und bei Klausurphasen dann eben weniger bis gar nicht.

Du teilst Dir deine Aufträge selbst ein und bist komplett flexibel.
Anders, als bei einem Aushilfsjob, bei dem du geregelte Zeiten hast.

Ein weiterer Vorteil:

Bei der BPP GmbH haben wir, bei Abrechnung über den Gewerbeschein ein
24-stündiges-Zahlungsziel. Das bedeutet, wir überweisen dir das Honorar deiner Rechnung innerhalb von 24 Stunden, nach Eingang deiner korrekten Rechnung.

So kannst du also zB. bei uns, der BPP Best Practice Promotion GmbH, 1-2 Wochen bevor du einen Urlaub geplant hast mehrere Aufträge hintereinander annehmen, uns am Ende der Aufträge eine gebündelte Rechnung mit allen Aufträgen schicken und hast somit noch Taschengeld für deinen Urlaub –
Da fast niemand (bei Abrechnung über den Gewerbeschein) so schnell auszahlt wie wir 😉

Ich weiß, ich weiß – das hört sich viel zu kompliziert an. Ist es aber nicht!
Denn die meisten Schritte geschehen nur einmalig.
Du musst für Dich selbst herausfinden, welche Abrechnungsart am besten zu Dir passt. Und dir die zentrale Frage stellen: Möchtest du für einen oder mehrere Auftraggeber arbeiten?

 

 

Freiberufler:

So, und was ist nun der Unterschied zwischen einem Kleingewerbetreibenden und einem Freiberufler?
War mir anfangs auch nicht ganz klar, aber hier kommt eine kurze Definition:

Freiberufler fallen nicht unter die Gewerbeordnung.
Sie müssen das Unternehmen, für das sie arbeiten, nicht beim Gewerbeamt anmelden.
Sie haben somit keinen Gewerbeschein und es gibt auch keine Abgrenzung, so wie bei der Kleinunternehmerregelung, was das jährliche Honorar angeht.
Freiberufler zahlen Ihre Steuern, ab einer gewissen Grenze im Monat, monatlich im Voraus. Hierzu zwei Links, zur weiteren Erklärung: *11 / *12

Freiberufler sind in unserer Branche eher selten, denn Voraussetzung ist eine offiziell wissenschaftliche Ausbildung.
Freiberufler arbeiten allgemein allerdings – ähnlich wie bei einem Gewerbeschein – selbstständig und sind eigen für sich und Ihre Arbeit verantwortlich.

Freiberufler schreiben auch Rechnungen, brauchen dazu aber keinen Gewerbeschein.

Wie man sieht, gibt es viele Parallelen, der formale Unterschied ist aber: Freiberufler haben die sogenannten „Katalogberufe“ (Anwalt, Arzt, Ingenieure, Steuerberater … etc.) Alles andere zählt in der Regel unter gewerblich.

Anmeldung / Kurzfristige Beschäftigung:

Der Unterschied hier ist, dass du einen Fragebogen zu deiner Person ausfüllst und du wirst sozialversicherungspflichtig bei uns angemeldet.
Du kannst dann, je nach Bedarf, nur den einen Monat, an dem du Jobs für uns machst, angemeldet bleiben, oder eben direkt mehrere hintereinander.

Dein Gehalt bekommst du dann einfach am Ende des Monats ausgezahlt – vergleichbar mit einem 450 € Job – bei der Anmeldung kannst du aber auch die 450 € überschreiten.
Bei einem Gewerbeschein allerdings schreibst Du uns eine kurze Rechnung.

Hier fallen für die jeweilige Agentur Anmeldegebühren an und je nachdem was du noch nebenbei oder eben hauptberuflich machst, Lohnsteuer/Rentenversicherung, die Dir von deinem Gehalt abgezogen wird – die du je nach Einkommen über deine Einkommenssteuererklärung am Ende des Jahres ausgleichen oder dir wiederholen kannst.
Dies bedeutet für Dich erstmal: Brutto ungleich Netto.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Anmeldung.
Es gibt auch noch die sogenannte „Kurzfristige Beschäftigung“

Für einzelne Aufträge und nicht vorhandenem Gewerbeschein wählt man auch die so genannte kurzfristige Beschäftigung, besonders wenn eine Agentur aktuell keine regelmäßigen Einsätze in der Nähe geplant hat oder diese Aktion erstmal etwas Einmaliges ist. Das heißt, zu kurzfristiger Beschäftigung zählen unter anderem auch Gelegenheitsarbeiter/innen oder Aushilfsstellen.

Kurzfristig heißt in diesem Kontext folgendes:

Du darfst im Jahr maximal 3 Monate am Stück auf diese Art abgerechnet werden (70-Tage-Regelung).
Du darfst also in Summe insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr oder 3 Monate am Stück über die kurzfristige Beschäftigung abgerechnet werden – In Summe also natürlich auch für verschiedene Unternehmen. Über die 70-Tages-Regelung können ebenfalls, je nach Gehalt, Lohnsteuerkosten anfallen, die von deinem Gehalt abgezogen werden.*13

Es gibt auch Agenturen die nur über die Lohnsteuer beziehungsweise Aushilfsstellen/kurzfristige Beschäftigung abrechnen und dich dann das ganze Jahr über auf 450€ Basis anmelden.

Hier gibt es meist regelmäßig viele Einsätze, bei denen du direkt den Weisungen der Agentur oder Teamleiters unterliegst und weniger als Selbstständiger oder Freiberufler tätig bist.

Für die Abrechnungsart der Anmeldung oder kurzfristigen Beschäftigung gibt es bei der BPP Best Practice Promotion GmbH einen „Personalfragebogen“, den du vor deinem ersten Einsatz ausfüllen müsstest.

 

Aushilfsjob/Werkstudent:

Diese zwei Arten der Abrechnung sind euch vermutlich bereits bekannt.

Aber auch hier nochmal eine kleine Abgrenzung:

Bei einem Aushilfsjob kannst du bis zu 450 € maximal verdienen. Du hast keine wöchentliche, stündliche Abgrenzung bei deiner Tätigkeit, es gilt:
Du darfst nicht mehr als 450 € im Monat verdienen.
Wenn du diese 450 € Grenze nicht überschreitest, musst du keine Abgaben leisten.

Hast du also zum Beispiel 4 Einsätze für eine Promotion-Aktion bei der BPP Best Practice Promotion GmbH in einem Monat, bei denen du für die 4 Einsätze 100 € pro Tag bekommst – fällt das noch unter Aushilfsjob und es ist egal, wie viele Stunden du in Summe für diese Einsätze unterwegs warst oder gearbeitet hast.

Was ist denn der Unterschied jetzt zu einem Werkstudentenjob?

Bei einem Werkstudentenjob musst du eingeschriebener Student an einer Hochschule, Fachhochschule oder Universität sein.
Ob privat oder öffentlich, ist egal. Der Unterschied zu einem Werkstudentenjob ist, dass man bei einem Werkstudentenjob maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten darf.

Hierbei wird nicht wie bei einem Aushilfsjob auf ein maximales Gehalt im Monat geachtet, sondern auf die maximale Arbeitszeit pro Woche, die in dem Fall maximal 20 Stunden sind.

Alles darüber hinaus zählt nicht mehr als Werkstudenten-Tätigkeit und ist gesetzlich für Studenten nicht erlaubt. Du musst natürlich als Student kein Werkstudentenjob haben – Aushilfsstellen gehen auch.
Ausnahmen sind hier:
Duale oder berufsbegleitende Studenten.

Der besondere Unterschied hier ist, dass du als Werkstudent maximal 20 Stunden arbeiten darfst, hier ist also egal, wie hoch dein stündliches Honorar ist. *14

… Ende vom Lied (Fazit):

Du musst schauen, welche Abrechnungsart zu Dir passt!
Wir können Dir immer eine Anmeldung, ob eine kurzfristige Beschäftigung oder die reguläre sozialversicherte Anmeldung über uns anbieten.
Abrechnung über einen Gewerbeschein können wir Dir natürlich
auch immer anbieten.
Aushilfsstellen oder Werkstudentenjobs sind je nach Bedarf natürlich auch möglich.

Komm gerne auf uns zu, wenn Du dir nicht sicher bist und wir schauen zusammen, welche Abrechnungsart für Dich am besten geeignet ist.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wo bin ich?

Du bist im Agentur Blog der BPP GmbH gelandet. Schön, dass Du da bist! 

Wir sind Deutschlands innovativste Kommunikationsagentur für Digitalisierung, POS & Online Marketing.

» Unsere Leistungen
» Kontaktiere uns

BPP GmbH – We Create You

Follow Us

Wer schreibt hier?

Die letzten Beiträge